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Fischerprüfungen
Informationsseite
 

Fischerprüfung:
Es werden jeweils zweimal im Jahr in der Stadt-Hamm relevante Fischerprüfungen geboten.
Die Fischerprüfungen sind in der Bundesrepublik Deutschland und für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gültig.

Fischerprüfungsausschuss:

Die Fischerprüfungen werden, vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde vom Umweltamt der Stadt Hamm abgelegt.

Fischerprüfungstermine:
Der jeweilige nächste aktuell relevante Termin für eine neue Fischerprüfung wird auf der Internetseite - www.fischereischein-kurse-hamm.de - bekannt gegeben.

Fischerprüfungsort:
Der voraussichtliche Prüfungsort ist die Sachsenhalle im Ortsteil Heessen. - Piebrockskamp 1 - 59073 Hamm.

Fischerprüfungsbedingungen:
Jede Person, der in NRW eine Angelrute, zum Zwecke des Fischfanges nutzen möchte, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein. ( § 31 Landesfischereigesetz NRW )
Um den Fischereischein zu bekommen, muss man die Fischerprüfung bestehen.

Fischerprüfungsgebühren:
Die Fischerprüfungsgebühren müssen, bis 30 Tage vor dem Fischerprüfungsterminen, auf das Konto der Unteren Fischereibehörde eingezahlt werden.
Die jeweiligen relevanten Kosten für die Fischerprüfungen betragen 50,00 Euro und sind direkt auf das Konto der Stadtkasse Hamm einzuzahlen.

Fischerprüfungsantrag:
Für die Fischerprüfungen muss, bis 30 Tage vor dem Fischerprüfungsterminen, ein Antrag auf die Zulassung zur Fischerprüfung, bei der Unteren Fischereibehörde gestellt werden.

Fischerprüfungszulassung:
Für die Fischerprüfungen wird bis zu 14 Tage vor dem Fischerprüfungsterminen, die Zulassung zur Fischerprüfung von der Unteren Fischereibehörde, dem Prüfungsteilnehmer, zugestellt.

Fischerprüfungsbestimmungen:
Zur Prüfung kann man frühestens mit Vollendung des 13. Lebensjahres (also nach dem 13. Geburtstag) zugelassen werden.
Die Prüfung ist nach der Fischerprüfungsverordnung des Landes NRW bei einen Unteren Fischereibehörde abzulegen, in dessen Bezirk oder Kreis der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat.
Wenn Sie also aus einem Nachbarbezirk oder -kreis kommen, muss eine Ausnahmegenehmigung bei Ihrer Unteren Fischerbehörde beantragt werden.
Dieses geht aber meistens problemlos, leider wird von einigen Kreisen eine Gebühr dafür verlangt.

Theoretische Fischerprüfung:
Der theoretische Teil der Fischerprüfung besteht aus jeweils 6 verschiedenen Fragebogenkatalogen mit 60 unterschiedlichen Fragen (ausgewählt aus insgesamt 342 Fragen) aus 6 Fachgebieten, davon jeweils 10 Fragen pro Fachgebiet.
Die Fachgebiete sind: - Allgemeine Fischkunde - Spezielle Fischkunde - Gewässerkunde und Fischhege - Natur- und Tierschutz - Gerätekunde - Gesetzeskunde -
Jeder Prüfungsteilnehmer erhält je nur einen Fragenkatalog zu 60 Fragen und für die Beantwortung der jeweiligen 60 Fragen, stehen 90 Minuten an Zeit zur Verfügung.
Mindestens 45 Fragen müssen richtig sein, davon mindestens 6 Fragen aus jedem Fachgebiet.

Praktischer Teil I der Fischerprüfung:
Von 44 Bildtafeln werden 6 Bildtafeln, nach dem Zufallsprinzip, dem Prüfling vorgelegt bzw. von dem Prüfling blind gezogen.
Von diesen 6 Bildtafeln müssen 4 Arten richtig bestimmt werden.
Aal, Äsche, Bach- oder Flussneunauge, Bachforelle, Bachsaibling, Bachschmerle, Barbe, Bitterling, Brassen, Döbel, Dreistacheliger Stichling, Elritze, Europäischer Flusskrebs, Flunder, Flussbarsch, Giebel, Groppe oder Mühlkoppe, Gründling, Güster, Hasel, Hecht, Dorsch oder Kabeljau, Karausche, Kaulbarsch, Lachs, Makrele, Meerforelle, Moderlieschen, Nase, Quappe, Rapfen, Rotauge, Regenbogenforelle, Rotfeder, Schlammpeitzger, Schleie, Schneider, Steinbeißer, Ukelei, Wels, Wildkarpfen, Zander, Zwergstichling, Amerikanischer Flusskrebs

Praktischer Teil II der Fischerprüfung:
Im praktischen Teil der Prüfung wird aus den Aufgaben A1 bis A10 eine Aufgabe vergeben.
A1 - Stellen Sie eine beringte leichte Angelrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen
und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.
A2 - Stellen Sie eine Schwingspitzrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen
und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.
A3 - Stellen Sie eine Angelrute zum Fang von Karpfen
und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.
A4 - Stellen Sie eine Grundrute zum Fang von Aalen
und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.
A5 - Stellen Sie eine Spinnrute zum Fang von Hechten
und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.
A6 - Stellen Sie eine Spinnrute zum Fang von Flußbarschen
und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.
A7 - Stellen Sie eine Fliegenrute zum Fang von Forellen ( Trockenfischen )
und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.
A8 - Stellen Sie eine Fliegenrute zum Fang von Forellen ( Naßfischen )
und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.
A9 - Stellen Sie eine Angelrute zum Fang von Dorschen
und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.
A10 - Stellen Sie eine Brandungsrute zum Fang von Plattfischen
und das weitere notwendige Zubehör waidgerecht zusammen.
Von möglichen 28 Punkten müssen mindestens 25 Punkte erreicht werden.

Fischereischeine
Den Fischereischein kann man mit dem Prüfungszeugnis beantragen, welches man nach Bestehen der Fischerprüfung ausgehändigt bekommt.
Dieses macht man bei der Verwaltung der Stadt bzw. der Gemeinde, in welcher man seinen ständigen Wohnsitz hat.
Bei der Beantragung muss man mindestens 14 Jahre alt sein.
Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren kann ein Jugendfischereischein gelöst werden.
Dieser wird ohne Ablegung einer Prüfung erteilt.
Mit diesem Jugendfischereischein kann der Jugendliche allerdings nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers fischen gehen.
Natürlich braucht man für die zu befischenden Gewässer immer eine Erlaubnis bzw. einen Fischereierlaubnisschein.

Fischereierlaubnisscheine:
Die jeweiligen Fischereierlaubnisscheine kann man nur mit einem gültigen Fischereischein beantragen.
Jahresfischereierlaubnisscheine können nur mit einer Vereinsmitgliedschaft bei den zuständigen Vereinen bezogen werden.
Tagesfischereierlaubnisscheine können auch ohne Vereinsmitgliedschaften, an den zuständigen Ausgabestellen bezogen werden.

Landesfischereiverbandskosten:
Die jeweiligen relevanten Kosten für den LFV-Westfalen & Lippe e.V. betragen zur Zeit :
Für jedes gemeldete Mitglied - Jahresbeitrag 8,00 Euro

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